SATIRE-FOTO VON RON SOMMER

Karlsruhe verbietet Bildmanipulation

Zu dick, zu breit, zu blass sehe er aus, fanden seine Anwälte - zumindest auf dem bearbeiteten Foto, das die "Wirtschaftswoche" von Ron Sommer abgedruckt hatte. Der Ex-Telekom-Chef reichte Klage ein und erwirkte jetzt beim Bundesverfassungsgericht ein Bilderverbot.


Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schütze vor der "Verbreitung eines technisch manipulierten Bildes, das den Anschein erweckt, ein authentisches Abbild der Person zu sein", heißt es in dem heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.

Eine für den Betrachter nicht erkennbare, "verdeckte Bildmanipulation" werde auch dann nicht durch die Meinungsfreiheit gerechtfertigt, wenn das Foto in einen satirischen Zusammenhang gerückt werde. "Unrichtige Information" sei kein schützenswertes Gut, betonten die Karlsruher Richter. Sie gaben einer Verfassungsbeschwerde des früheren Telekom-Chefs Ron Sommer gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom September 2003 statt.

Die Verfassungsgerichts-Entscheidung "verbietet die heute weit verbreitete Fotomanipulation", resümierte der Prozessbevollmächtigte Sommers, der Hamburger Anwalt Matthias Prinz.

Der BGH hatte die Veröffentlichung eines manipulierten Fotos Sommers in einer satirischen Fotomontage erlaubt und eine Unterlassungsklage gegen die Verlagsgruppe Handelsblatt abgewiesen. Sommer verlangt, dass eine im Jahr 2000 in der Zeitschrift "Wirtschaftswoche" erschienene Fotomontage nicht mehr abgedruckt wird. Sie zeigt ihn sitzend auf einem bröckelnden, magentafarbenen großen "T" in Form des Telekom-Firmenemblems. Dabei war das manipulierte Foto vom Kopf Sommers auf den Körper eines Models montiert.

Sommers Gesichtszüge wurden - für den Betrachter nicht erkennbar - nachteilig verändert. Der Kopf wurde um etwa fünf Prozent "gestreckt". Sommers Gesicht wirke nach Angaben seiner Anwälte länger, die Wangen fleischiger und breiter, das Kinn fülliger, der Hals kürzer und dicker und die Hautfarbe blasser als in Wirklichkeit.

Während der BGH entschieden hatte, dass Sommer diese Abbildung als eine "in eine satirische Darstellung gekleidete Meinungsäußerung hinnehmen" müsse, sah das Verfassungsgericht jetzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Ex-Telekom-Chefs verletzt. Die Sache wurde an den BGH zurückverwiesen.

"Fotos suggerieren Authentizität, und der Betrachter geht davon aus, dass die abgebildete Person in Wirklichkeit so aussieht", betonten die Karlsruher Richter. Dies treffe bei einer Bildmanipulation, die das Aussehen des Gesichts verändere, nicht zu. "Die Bildaussage wird jedenfalls dann unzutreffend, wenn das Foto über rein reproduktionstechnisch bedingte und für den Aussagegehalt unbedeutende Veränderungen hinaus verändert wird", heißt es in dem Beschluss. Solche Manipulationen berührten das Persönlichkeitsrecht, einerlei ob sie "in guter oder verletzender Absicht" vorgenommen würden.

Prinz verwies darauf, dass Fotos heute oft bearbeitet und verändert würden. Häufig werde dabei "der Aussagegehalt manipuliert und ein falsches Bild vermittelt, ohne dass der Betrachter es merkt". Die Entscheidung des Verfassungsgerichts habe grundsätzliche Bedeutung. Sie schütze den Einzelnen vor Manipulationen und die Öffentlichkeit vor fehlerhafter Information.

Von Norbert Demuth, ddp

von Spiegel Online